Förderungen 2024

Die Mehrwertsteuersenkung auf 0% für die Investition in eine Photovoltaikanlage gilt, wenn die Anlage


eine Leistung von nicht mehr als 35 kWp erreicht und auf einem Gebäude oder in dessen Nähe (auf Gebäuden oder Bauwerken desselben Grundstücks, wie beispielsweise bestehenden Garagen, Gartenschuppen oder Zäunen) angebracht wird, das dem Wohnzweck dient oder von Körperschaften des öffentlichen Rechts genutzt wird.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt auch für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen und keine Förderung über das EAG erhalten haben (bzw. kein offenes Förderansuchen besteht).

Die MwSt.-Senkung ist zeitlich auf den Zeitraum vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2025 begrenzt.

Die Details sind in §28 Abs. 62 des Umsatzsteuergesetzes geregelt.

Steuersatz für Photovoltaikmodule